TECHNO-med-PLAN GmbH


 OP Es gelten die vom Gesetzgeber verabschiedeten
Qualitätssicherungsmaßnahmen im Sinne des ambulanten Operieren
gemäß § 15 des Vertrages nach § 115 b Abs. 1.1 SGB V.1

1. Dieser Vertrag wurde zwischen den Kassen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verabschiedet.

2. Der Vertrag trat am 01.01.2004 in Kraft und hat gesetzbindende Wirkung.

3. Die Kommissionen wurden auf der Bundes- und Landesebene bis zum 31.12.2004 gebildet.

Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
4. Die Aufgaben der Landeskommissionen sind:
a) Umsetzung und Prüfung der Einhaltung des Qualitätssicherungsgesetzes.

b) Die Durchführung von Beratungen und Begehung der Praxen, Krankenhäuser und Kliniken
    vor Ort zu organisieren. Die Auswahl der Praxen wird nach den erbrachten
    OP-Ziffern getroffen.

c) Analyse und Auswertung der Begehung vor Ort.

d) Ergebnismitteilung an Praxen, Krankenhäuser und Kliniken (Vergleichbarkeitsstudie).

e) Die Kommission muss einen jährlichen Tätigkeitsbericht an die Bundeskommission
    weiterleiten.
    Die Bundesskommission trifft weitere Maßnahmen nach Auswertung der
    zu erstellenden Statistik.

Ab dem 01.01.2008 gelten diese Vorrausetzungen auch
für alle Krankenhäuser




Nach dieser Vorgehensweise des Gesetzgebers und der von ihr beauftragten Kommissionen
werden also die tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten in Augenschein genommen.
Die Prüfkriterien sind im § 15 des Vertrages §115 SGB V nach Ambulanten Eingriffen oder
nach Ambulanten kleinen oder großen Operationen unterteilt gemäß den RKI-Richtlinien
bzw. dem Bundesinfektionsschutzgesetz.


Der Eingriffs- und/oder Operationsraum hat grundsätzlich die gleichen Bedingungen
zu erfüllen. (Dazu gehören auch die Schleusen)
Dies gilt sowohl in elektrotechnischer, hygienischer und baulicher Sicht
als auch in der räumlichen Gliederung (Ablauf).

Die Unterschiede sind in den Güteklassen der Hygiene (A1, A2, B1, B2 und C)festgelegt
Diese gehen einher mit den gesetzlich verlangten Reinheitsgraden der Luftqualität
(DIN 1946/4) zum OP-Gut.


Wie Ihr Eingriffs- und/oder OP-Umfeld in der Praxis/Klinik,
der Hygienerahmenplan und Hygieneablauf bzw.
die Hygieneorganisation im Allgemeinen aussieht, können wir zurzeit nicht beurteilen
ohne vor Ort gewesen zu sein.
Wir möchten Ihnen, wenn Sie es wünschen, gerne helfen, um unnötige Investitionen
zu vermeiden.

Wir, die TECHNO-med-PLAN GmbH, beraten, planen und richten seit 24 Jahren Praxen,
ambulante Kliniken und Krankenhäuser ein.

Die Kostenreduktion für Sie

In Zusammenarbeit mit namhaften Unternehmen für Türensteuerungen und Türenantriebe
entwickelten wir eine programmierbare Hygiene-Ablaufsteuerung, die es uns ermöglicht
ohne vermehrte Schleusen und Hygienezusatzausführungen auszukommen.
Diese Tatsache spart Mietfläche und gibt den Praxis-, Klinik- und Krankenhausbetreibern
Sicherheit hinsichtlich der Kontamination von Mensch und Material.

Dieses Vorgehen erspart auch Miet-, Neben-, und Baukosten allgemein

Unser Angebot Nr. 1 für Sie:
Gegen einen Kostenbeitrag -nach vorheriger Absprache- kann mit Ihnen
eine Musterpraxis,
ambulante Tagesklinik erstellt werden

Gleichzeitig haben wir genug Zeit, um Ihre Fragen zu beantworten.
Als Abschluss erhalten Sie eine Kurzaufstellung der Besprechung.


Unser Angebot Nr. 2 für Sie:
Wenn Sie möchten können wir mit Ihnen Ihr ausgesuchtes Objekt / Praxis
und/oder Kliniketage vor Ort besichtigen.
Objektfotos können erstellt werden.


Unser Alternativangebot für Sie:
Gegen einen Kostenbeitrag in Höhe von 85,00 EUR schicken Sie uns Ihren Grundrissplan
mit den Raumbezeichnungen und den Angaben Ihres Eingriffs- bzw. OP-Spektrums.
oder der Praxisspezifikas
Auf Basis dieser Unterlagen werden wir Ihnen dann eine schriftliche Stellungsnahme
zukommen lassen.

Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung, Einrichtung oder Gründung einer Praxis/Klinik
mit oder ohne Zulassung nach § 30 GewO

Die damit zusammenhängenden Fragen, wie z. B. nach Standort, mit/ohne Betten,
Anzahl der Betten und der OP-Räume etc. beantworten wir gern.



Zum Schluss das Entscheidende für Sie :
- Auf die Beratung kommt es an -

Wir geben Ihnen die Garantie, dass Sie für alle durchgeführten Maßnahmen
zur Qualitätssicherung durch uns eine abschließende Bestätigung von einem
staatlich anerkannten akkreditierten Hygieniker (Zertifikat) erhalten.

Somit sind Sie für alle Qualitätssicherungsmaßnahmen gerüstet die im Zuge des § 15 des Vertrages
nach § 115 b Abs. 1. SGB V gefordert werden
- soweit sie in der Gliederung und im baulichen Teil liegen- .

Wenn Sie es wünschen können wir für Sie die medizinischen- und hygienischen Abläufe
sowohl einen Hygienerahmenplan als auch einen Hygieneablaufplan erstellen.

Mit diesem Plan können Sie die gesetzlichen Forderungen einhalten.

Sie werden Ihrer Tätigkeit im gewohnten Umfang nachgehen können
und damit Ihr Honorar sichern.
Dieses gilt insbesondere auch für H- und D-Arztzulassungen


TECHNO-med-PLAN GmbH




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