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Forderungen aus dem Bundesgesundheitsblatt 41.8
gleichzeitig entsprechen diese dem Qualitätssicherungsgesetzt
und dem §15 zu den 115 SGB 5


Hygieneforderungen (Auszug) des Robert Koch Institut (RKI)
für die ambulanten Tätigkeiten in der Praxis oder Klinik der
Zahnmedizin H2, allgemeine Chirurgie,
Oralchirurgie und Kieferchirurgie




1. ...
2. eine ständige Kennzeichnung der Inhaltstoffe an den Seifen-
und Desinfektionsmittelspendern ist gemäß MPG zwingend
Eine Nachfüllung ist nicht mehr statthaft (MPG)
3. alle Spender müssen handfrei zu bedienen sein
4. ...
5. ...
6. entsprechend den Vorgaben ist Schutzkleidung zu tragen
(Kittel, Schürze, Haarschutz, etc.)
7. Die Instrumente sind zu reinigen, zu desinfizieren, entsprechend
zu verpacken und dann zu sterilisieren
8. die jetzt geforderten Dokumentationen müssen es ermöglichen
die Instrumente einer Charge dem Patienten zu zuordnen.
Die Kennzeichnung muss enthalten:
Startzeit, Datum, Anstiegstemperatur, Haltetemperatur,
Endtemperatur sowie die geforderten Zeitintervalle
Prüfung der Charge erfolgt automatisch mit Ausdruck
(mit dem richtigen Gerät) der Chargennummer.

Aufbewahrung der Chargenbelege erfolgt entsprechend dem MPG
9. ...
10. Erstellung eines Hygienerahmenplanes für die gesamten Praxis
oder ambulanten Klinik
11. ...
12. ...
13. Die Müllentsorgung der Praxis/Klinik hat entsprechend der Stadtsatzung und der
Gefahr-Stoff-Verordnung (Abfallschlüssel) zu erfolgen. Sondermüll ist
ebenfalls nach den zuvor genannten Verordnungen zu entsorgen.
Die Entsorgung für Sondermüll ist dokumentationspflichtig und entsprechend
dem Abfallbestimmungsgesetzt aufzubewahren.

14. Durchführung der Hygienischen Händedesinfektion

Zur hygienischen Händedesinfektion sind Mittel auf Wirkstoffbasis
von Alkohol zu verwenden, die den Standardzulassungen gem. §36 des
Arzneimittelgesetzes entsprechen, vorzugsweise sind Mittel aus der
Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM-Liste)
zu verwenden.

Die Entnahme ist ohne Handkontakt zu gewährleisten.
Nach tatsächlicher, wahrscheinlicher oder möglicher Kontamination der Hände
gilt folgender Reihenfolge:

  3 bis 5 ml eines alkoholischen Händedesinfektionsmittels
      30sec in die trockenen Hände einreiben unter Berücksichtigung
      der Innen- und Außenflächen einschließlich Handgelenke,
Fingerzwischenräume, Fingerspitzen, Nagelfalze und Daumen.

  Hände für die Dauer der Einwirkzeit feucht halten.

Punktuelle Kontaminationen sind vor der Desinfektion

 mit einem Desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch zu entfernen, dann
 Händedesinfektion wie oben angegeben,
 anschließend unter Fließend Wasser unter Verwendung von Flüssigseife
     die Hände reinigen,
 Hände mit Einweghandtuch trocknen,
 ggf. bei spezifischen Kontaminationen nochmals desinfizieren.

Eine hygienische Händedesinfektion behandschuhter Hände wird nicht
allgemein empfohlen, kann aber im Ausnahmefall erwogen werden.
Das betrifft vor allem Situationen, die einen sehr häufigen Handschuhwechsel
erfordern würden (z.B. i. V. Blutentnahmen)

Da in Deutschland Hände- und Hautdesinfektionsmittel als echte Arzneimittel gelten,
sind die Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes zu beachten.
Entleerte Flaschen von Händedesinfektionsmitteln dürfen aufgrund des
Arzneimittelgesetzes nur unter aseptischen Bedingungen in einer
Apotheke nachgefüllt werden, daher empfiehlt sich die Verwendung von
Originalgebinden.

Chirurgische Händedesinfektion

Die chirurgische Händedesinfektion ist vor allen operativen Eingriffen durchzuführen.

Bedingungen:

 Fingernägel müssen kurz und rund geschnitten sein
 kein Vorhandensein von Nagelverletzungen/entzündlichen Prozessen
 Reinigung der Nägel/Nagelfälze bei Bedarf mit weicher,
     thermisch desinfizierter Kunststoffbürste/Hygienischem Waschpräparat
     (kein Bürsten der Hände/Unterarme!)
 Armaturbedienung ohne Handkontakt inklusive der Spender

Durchführung der chirurgischen Händedesinfektion

 Waschung der Hände und Unterarme bis zum Ellenbogen mit nach
     oben gerichteten Fingerspitzen und tief liegenden Ellebogen
     ca. 1Minute mit einem Handwaschpräparat.
 Abtrocknen mit einem keimarmen Einweghandtuch aus Spender.
 Vollständige Benetzung der Hände und Unterarme mit
      Desinfektionslösung während der vom Hersteller vorgegeben Einwirkzeit.


Bei Aufeinanderfolge kurzer Eingriffe (OP + OP-Pause<60 Minuten)
kann vor dem nächsten Eingriff die Händewaschung unterbleiben.


Quelle Praxis und Krankenhaushygiene




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Hygienische, bauliche Vorraussetzungen und Regeln
gem. RKI, BGV, UVV, ASR, VVG, Arbeitsstättenverordnung,
DVGW, VDE, TRGI etc.




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