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Praxisplanung und Praxiseinrichtung
für Ärzte, Zahnärzte
Praxen, Labore,
Kliniken und Praxiskliniken
Planung baulicher Maßnahmen
Konzeptentwicklung
Objekteinrichtung Innenausstattung
Zulassungen nach §30GewO


Hygienerahmenplan
Gesetze und Verordnungen
Risikoanalyse/ Risikobewertung
(A) Grundsätze für die Aufbereitung von Medizinprodukten
(B) Bewertung / Einstufung der Medizinprodukte
(C) Dokumentation und Bewertung / Analyse
Beispiel: Ergebnisliste Risikoanalyse nach vCJK-Empfehlung
Checkliste 2 = Organisatorische Vorbedingungen
Checkliste 3 = Betriebliche Vorbereitungen (Qualitätssicherung)



Hygienerahmenplan
Analyse der Infektionsgefahr
Bewertung der Risiken
Risikominimierung durch konkrete
Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
Festlegung der Überwachungsmaßnahmen,
Kontrolle durch Beauftragte oder einen
Beauftragten der Arztpraxis
Schriftliche Dokumentation des Hygieneplans,
Standardarbeitsanweisungen, Qualitätssicherung
Schulung der Beteiligten
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Gesetze und Verordnungen
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Medizinproduktgesetz(MPG)
Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst
NRW (ÖGDG)
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Transplantationsgesetz (TPG)
Transfusionsgesetz
RKI (Robert-Koch-Institut)
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Risikoanalyse/ Risikobewertung
am Beispiel -Augen-OP-
Ziel: Infektionsgefahren bei der Verwendung, Anwendung,
Aufbereitung und Lagerung von Instrumenten und Geräten
aufzeigen
Zuständigkeit: Hygienebeauftragte(r) / Arzt




(A) Grundsätze für die Aufbereitung von Medizinprodukten

Die Bewertung der Risiken erfogt unter:

1. Beachtung der Empfehlung an die Anforderungen der Hygiene BGAV 250
bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, BGBL 44 (2001)
Seiten 1115-1126 siehe
         Tabelle 1 der o. g. Empfehlung zur Einstufung aller Medizinprodukte
         Fließdiagramm unkritischer Produkte
         Fließdiagramm kritischer Produkte

2. Berücksichtigung der Angaben der Hersteller.
3. Beachtung der Empfehlungen "Varianten der Creutzfeldt-Jabob-Krankheit" (vCJK)
zur Minimierung des Risiko der Prionenübertragung

4. Beachtung der Empfehlung der DOG zur Risikominimierung
Endophthalmitis, MRSA, Hepatitis

5. Literaturrecherche von Hinweisen des RKI, BGV, BDOC



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(B) Bewertung / Einstufung der Medizinprodukte

1. Einstufung der Medizinprodukte entsprechend
der Empfehlung zur Aufbereitung von Medizinprodukten erfolgt
unter Berücksichtigung de Herstellerangaben und Zuordnung
in folgenden Listen:
a. Liste Unkritischer Medizinprodukte
b. Liste semikritischer Medizinprodukte
c. Liste Kritisch A nicht zerlegbares Instrumentarium
d. Liste Kritisch A zerlegbares Instrumentarium
e. Liste Kritisch B nicht zerlegbares Instrumentarium
f. Liste Kritisch B zerlegbares Instrumentarium
g. Liste Kritisch C
2. Zuordnung der Instrumente zu
a. Packlisten / Operationssets und/oder
b. Einzelverpackung als Zweifachverpackung
3. Festlegung des Reinigungs- und Desinfektionsprogramms
a. Manuell / Ultraschallreinigung
b. Maschinell
4. Festlegung der Sterilisationsprogramme nach Risikogruppen
5. Zuordnung zur Beladungskonfiguration des Sterilisators
Entsprechend des Validierungsprogramms
6. Veranlassen der Bilddokumentation und Hinterlegung
im Ordner Abb. Instrumentarium (auch Mitarbeiter)
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Checkliste 2 = Organisatorische Vorbedingungen

Hinsichtlich der organisatorischen Vorbedingungen gelten folgende Punkte als MUSS-Bestimmungen:


ALLE Dokumente müssen vorliegen:
Gebrauchsanweisung
Wartungsbuch
Druckbehälterbescheinigung
Prozess-Dokumentation des Sterilisators
Prüfung und Prüfungsprotokoll nach Aufstellung des Sterilisators

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Checkliste 3 = Betriebliche Vorbereitungen (Qualitätssicherung)

Folgende Maßnahmen der Qualitätssicherung sind gefordert:
Arbeitsanweisungen zu allen Aufbereitungsschritten
Routineprüfungsplan und Dokumentation
Schulungsplan der Mitarbeiter
Qualifikation der Mitarbeiter (Sterilgut-Assistent)
Wartungs- und Kalibrierplan
Namen bzw. Code des Bedieners und des Verantwortlichen
Freigabedokumentationsanweisung mit Datum, Uhrzeit des Sterilgutes
Anweisung zur Sterilisatoridentifikation
Anweisung zur Durchführung und Dokumentation der Resultate der
Präproduktionstests (Bowie & Dick-Test, Vakuumtest)
Anweisung zur Bezeichnung bzw. Code des Sterilguts
Festlegung des gewählten Sterilisationsprogramms
Aufzeichnung der Prozessdaten (Druck- und Temperatur)
Festlegung von Chargennummern und ggf. Ergebnissen von Chargenkontrollsystemen


Alle Desinfektionsmaßnahmen sind gemäß BGR 206
„Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst“ vorzunehmen


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